Unsere österreichischen Kunden können sich über tolle Neuigkeiten zur Wallbox Förderung für Österreich freuen. Mit der neuen E-Mobilitätsoffensive 2022 profitierst du von einer staatlichen Förderung für deine neue Wallbox. Alle aufgeführten Förderangebote werden für Antragstellungen ab Februar 2022 bis voraussichtlich 31. März 2023 (bzw. solange Budget verfügbar ist) gültig sein. Insgesamt stellt das Bundesministerium (BMK) insgesamt 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Vorab ist wichtig, dass eine Wallbox oder das intelligente Ladekabel auch unabhängig vom Fahrzeugkauf gefördert wird. Schnell sein lohnt sich also!
Wichtig ist, dass erst die Registrierung und anschließen die Antragstellung erfolgen muss. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für die E-Ladeinfrastruktur reserviert. Innerhalb von 36 Wochen muss das Projekt dann umgesetzt werden. Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für die Förderung.
Förderangebote für die private Ladeinfrastruktur:
Ein- oder Zweifamilienhaus: Gefördert wird eine Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel mit insgesamt 600 Euro pro Wallbox bzw. intelligenten Ladekabel.
Mehrparteienhaus: Gefördert wird eine Intelligente kommunikationsfähige Wallbox als Einzelanlage mit insgesamt 900 Euro pro kommunikationsfähiger Wallbox.
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage: Gefördert wird eine Intelligente kommunikationsfähige Wallbox mit Lastmanagement mit insgesamt 1.800 Euro pro kommunikationsfähiger Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Folgende Wallboxen aus unserem Shop sind förderfähig:
Förderung in Höhe von 600€ | Förderung in Höhe von 900€ / 1800€ |
NRGkick | go-e Charger Homefix 11kW / 22kW |
go-e Charger Homefix 11kW / 22kW | Easee Home |
go-e Charger Home+ | Heidelberg Energy Control |
Wallbox Pulsar Plus | Juice Charger Me |
Wallbox Commander 2 | Wallbox Pulsar Plus |
Juice Booster 2 | Wallbox Commander 2 |
Juice Charger Me | |
Heidelberg Energy Control | |
Charge Amps Halo | |
Charge Amps Aura | |
Easee Home |
Weiterhin ist zu beachten, dass die Wallbox von einem Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA (3,6 kW) beim Netzbetreiber angemeldet werden muss. Es wird empfohlen beim Kauf bzw. der Installation der Wallbox ab einer Leistung von 3,68 kVA (ca. 3,7 kW) darauf zu achten, dass diese über eine Schnittstelle verfügt um leistungsreduzierende Eingriffe durchführen zu können. Material- und Montagekosten (Montagekosten nur bei fix montierten Wallboxen) sowie die Kosten der baulichen BasisInfrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig.
Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang
Gefördert werden auch nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen). Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert.
Auch hier ist zu beachten, dass die Wallbox von einem Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA (3,6 kW) beim Netzbetreiber angemeldet werden muss. Es wird empfohlen beim Kauf bzw. der Installation der Wallbox ab einer Leistung von 3,68 kVA (ca. 3,7 kW) darauf zu achten, dass diese über eine Schnittstelle verfügt um leistungsreduzierende Eingriffe durchführen zu können. Material- und Montagekosten sind ebenfalls förderfähig.
Die Förderhöhe beträgt für den AC-Normalladepunkt ≤22 kW 900 Euro.
Weitere Informationen und alle Bedingungen findest du auf der Seite der KPC Österreich.
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